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   VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310   

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https://dejure.org/2012,9826
VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310 (https://dejure.org/2012,9826)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2012 - 22 CS 12.310 (https://dejure.org/2012,9826)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2012 - 22 CS 12.310 (https://dejure.org/2012,9826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage;Beabsichtigter gemeinsamer Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen;Kompensation von Defiziten an ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Zurückstellung eines Antrags auf immissionsrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage; Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; Kompensation von Defiziten an ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 5 Abs. 2 b, 15 Abs. 3, 35 Abs. 3 Satz 3, 204 Abs. 1 BauGB
    Immissionsschutzrecht: Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung | Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Gemeindeübergreifende Teilflächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zurückstellung von Windenergievorhaben nach § 15 Abs. 3 BauGB

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 5 Abs. 2 b, 15 Abs. 3, 35 Abs. 3 Satz 3, 204 Abs. 1 BauGB
    Immissionsschutzrecht: Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung | Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Gemeindeübergreifende Teilflächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Zurückstellung eines Antrags auf immissionsrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage; Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; Kompensation von Defiziten an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310
    Und zu bedenken ist schließlich, dass im selben Maß, in dem sich das Verhältnis zwischen den bei der Anwendung "harter" Ausschlussfaktoren verfügbaren Potentialflächen und den nach dem "Landkreiskonzept" ermittelten Konzentrationsflächen zu deren Ungunsten verschiebt, sich die vom Planungsträger festgelegten "weichen" Ausschlusskriterien eine kritische Prüfung auf ihre Rechtfertigung gefallen lassen müssen (BVerwG vom 24.1.2008 NVwZ 2008, 559).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310
    Es muss absehbar sein, dass der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum gegeben werden soll (BVerwG vom 21.10.2004 NVwZ 2005, 211 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310
    Absolutes Mindestmaß ist dabei, dass sich die Planung nicht als bloße (verbotene) Negativ- oder Alibiplanung darstellt (vgl. etwa BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984 und vom 19.5.2004 BRS 67 Nr. 119 (2004), jeweils betreffend Veränderungssperren zur Sicherung von Planungen für Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in Bebauungsplänen).
  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701

    Standortvorbescheid für Windkraftanlage; Änderung des Flächennutzungsplans;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310
    Ohne Einbeziehung des Kriteriums der Windhöffigkeit ist ein rechtmäßiges und damit sicherungsfähiges schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept nicht möglich (vgl. BayVGH vom 2.6.2008 Az. 22 B 06.2092 RdNrn. 32 bis 34; BayVGH vom 22.10.2008 Az. 22 BV 06.2701 NVwZ-RR 2009, 321 RdNrn. 32 ff).
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 BV 06.464

    Erkennbarkeit eines Mindestmaßes des Inhalts des zu erwartenden Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310
    Im Gegenteil sind vorliegend Zweifel angebracht, ob der Windkraft im Planungsgebiet substanziell Raum gegeben werden wird, was zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der vom Antragsgegner nunmehr vorgestellten Gesamtplanung führt, die deren Sicherungsfähigkeit ebenfalls in Frage stellen (BayVGH vom 2.8.2007 BauR 2008, 627; BVerwG vom 28.2.2008 Az. 4 B 18/08 ).
  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2092

    Antrag auf Erlass eines baurechtlichen Vorbescheids für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310
    Ohne Einbeziehung des Kriteriums der Windhöffigkeit ist ein rechtmäßiges und damit sicherungsfähiges schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept nicht möglich (vgl. BayVGH vom 2.6.2008 Az. 22 B 06.2092 RdNrn. 32 bis 34; BayVGH vom 22.10.2008 Az. 22 BV 06.2701 NVwZ-RR 2009, 321 RdNrn. 32 ff).
  • VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. März 2012 (Az. 22 CS 12.349 und 22 CS 12.356) unter Hinweis auf den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens und den darauf beruhenden Wortlaut des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB ausgeführt, dass die Prüfung des Tatbestandsmerkmals des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB, das zurück zu stellende Vorhaben werde die Durchführung der Planung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, nur dann erfolgen kann, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht völlig offen sind, sondern ein Mindestmaß dessen erkennen lassen, was Inhalt des zu erwartenden Flächennutzungsplans sein soll.
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragsgegners wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. April 2012 zurück (Az. 22 CS 12.310).

    Anderenfalls liegt eine sicherungsfähige Planung nicht vor (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 - Rn.10; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - Rn.16).

    Insgesamt haben sich die Zweifel daran verdichtet, dass der Windenergie im Planungsgebiet substanziell Raum gegeben werden soll, was zur Rechtswidrigkeit der Gesamtplanung führt und deren rechtliche Realisierbarkeit und damit Sicherungsfähigkeit ausschließt (offen noch die Beurteilung in BayVGH, B.v. 20.4.2012 -22 CS 12.310 - Rn. 21 m.w.N.).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits angedeutet hatte (BayVGH, B.v. 20.4.2012 -22 CS 12.310 - Rn. 22 a.E.) und das Verwaltungsgericht im angegriffenen Beschluss zu Recht feststellt, überschreitet die von der Antragstellerin und den mit ihr planenden Gemeinden als "weiche" Tabuzone gewählte einheitliche Abstandsvorgabe von 900 m für Windkraftanlagen zu Wohnbebauung in "allgemeinen Wohngebieten, Misch- und Dorfgebieten, Außenbereichsflächen" (Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan, Teilgebiet D..., i.d.F. v. 9.12.2011, VGH-Akte Bl. 54/64, 73) aller Voraussicht nach die Grenzen planerischer Gestaltungsfreiheit.

    Im Gegenteil müssen sich die vom Planungsträger festgelegten "weichen" Ausschlusskriterien in demselben Maß, in dem sich das Verhältnis zwischen den bei der Anwendung "harter" Ausschlussfaktoren verfügbaren Potentialflächen und den nach dem "Landkreiskonzept" ermittelten Konzentrationsflächen zu deren Ungunsten verschiebt, eine immer kritischere Prüfung ihrer Rechtfertigung gefallen lassen (BayVGH, B.v. 20.4.2012 -22 CS 12.310 - Rn. 22 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 24.1.2008 - 4 CN 2/07 - NVwZ 2008, 559/560).

  • VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001

    Erfolgreiches Eilverfahren gegen Sofortvollzug einer Aussetzung der Erteilung

    Dies bedeutet zum einen, dass nur ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept sicherungsfähig ist, das auch das Kriterium der Windhöffigkeit einbezieht (BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 22).

    Voraussetzung für die Sicherungsfähigkeit der Planung ist es nach Auffassung des Senats vielmehr, dass diese jedenfalls die Betrachtung des gesamten Außenbereichs zum Ausgangspunkt hat (schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, s. insoweit BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 22; vgl. auch OVG NW, U.v. 6.9.2022 - 22 D 53/22.AK - juris Rn. 28, dort jedoch ohne unmittelbaren Bezug zur Sicherungsfähigkeit).

    Daran bestehen hier zum einen deshalb Zweifel, weil nicht ersichtlich ist, dass bei der Auswahl der für die Konzentrationszonen vorgesehenen Flächen die jeweilige Windhöffigkeit - einschließlich der Konkurrenz zu bestehenden Windenergieanlagen - berücksichtigt wurde, und deshalb unklar ist, inwieweit sich die vorgesehenen Flächen im weiteren Verlauf der Planung schon aus diesem Grund verringern würden (vgl. zum Erfordernis der Berücksichtigung der Windhöffigkeit für eine sicherungsfähige Planung BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 22).

  • VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363

    Antrag der Standortgemeinde auf Erlass eines Zurückstellungsbescheids

    Die hiergegen vom Beklagten eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. April 2012 zurück (22 CS 12.310).

    Es muss klar sein, inwieweit durch die Umsetzung des Vorhabens ein späteres Inkrafttreten des Plans beeinträchtigt und die Planungsvorstellungen der Gemeinde gestört werden (ganz h.M., vgl. nur VG München vom 1.2.2012 M 1 S 11.6013 m.w.N., bestätigt durch BayVGH vom 20.4.2012 22 CS 12.310).

    Zum anderen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof inhaltliche Anforderungen an die zu sichernde Planung gestellt und ein Sicherungsbedürfnis dann verneint, wenn sich aus konkreten Anhaltspunkten Zweifel ergäben, ob der Windkraft im Planungsgebiet substanziell Raum gegeben werde (BayVGH vom 20.4.2012 22 CS 12.310 RdNr. 21 f. Beschlussausfertigung - BA - S. 12 f.) oder die Planung sich als nicht realisierungsfähig erweise (BayVGH vom 16.6.2012 1 CS 12.830 RdNr. 14 BA S. 6).

    Angesichts dieses ungünstigen Verhältnisses zwischen den sich ergebenden Konzentrationsflächen einerseits und den bei Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften für die Windenergienutzung geeigneten Flächen andererseits ist bei der Prüfung der Verwirklichungsmöglichkeiten ein strenger Maßstab anzuwenden (BayVGH vom 20.4.2012 22 CS 12.310 RdNr. 21 f. BA S. 12 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2018 - 5 S 1398/18

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Zwecke der Errichtung einer

    Daher geht es zu weit, wenn - wie vom Antragsteller - für das Vorliegen einer nach § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB sicherungsfähigen Planung verlangt wird, es müsse absehbar sein, dass der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum gegeben werde, wobei die kritische Prüfung der Rechtfertigung "weicher" Ausschlusskriterien immer strenger werde, je mehr im Laufe der Planung die Potentialflächen aufgrund "harter" Ausschlussfaktoren reduzierten (so aber Bay. VGH, Beschlüsse vom 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris Rn. 19 und 21 und vom 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 16 und 22; unklar: OVG B.-Bbg., Beschluss vom 1.7.2017 - OVG 11 S 31.16 - juris Rn. 19 und 27).
  • VG Wiesbaden, 17.08.2016 - 4 K 350/16

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung von Windkraftanlagen

    Die Beigeladene verweist insoweit auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.04.2012 (Az.: 22 CS 12.310), in dem dieser bekräftigt, "dass die Prüfung des Tatbestandsmerkmals des § 15 Abs. 3 S. 1 BauGB, das zurückzustellende Vorhaben werde die Durchführung der kommunalen Planung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, nur dann erfolgen könne, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht völlig offen sind, sondern ein Mindestmaß dessen erkennen lassen, was Inhalt des zu erwartenden Flächennutzungsplans sein soll".
  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 22 CS 14.1224

    (Zur Befugnis des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu erlassen und

    a) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist bei Anfechtungsklagen gegen Zurückstellungsentscheidungen der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, also der Zeitpunkt der Zustellung der Bescheide vom 31. Oktober 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775

    Fehlt der Planung einer relativ kleinen Konzentrationszone für die

    Anderenfalls liegt eine sicherungsfähige Planung nicht vor (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 - Rn.10; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - Rn.16).

    Allerdings gilt bei derart geringfügig bemessenen Konzentrationszonen der Grundsatz, dass in demselben Maß, in dem sich im Lauf der Planung das Verhältnis zwischen den - bei der Anwendung "harter" Ausschlussfaktoren - verfügbaren Potentialflächen und den nach dem Planungskonzept ermittelten Konzentrationsflächen zu deren Ungunsten verschiebt, sich die Planung eine immer kritischere Prüfung ihrer Rechtfertigung gefallen lassen muss (BayVGH, B.v. 20.4.2012 -22 CS 12.310 - Rn. 22 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 24.1.2008 - 4 CN 2/07 - NVwZ 2008, 559/560).

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495

    Für sofort vollziehbar erklärter Zurückstellungsbescheid

    Im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 BauGB ist eine Planung namentlich dann nicht sicherungsfähig, wenn sich bereits absehen lässt, dass sie der Nutzung der Windenergie nicht in dem erforderlichen substantiellen Maß Raum verschafft (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u. a. - BauR 2012, 1217/1218; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - ZNER 2012, 522/523 Rn. 16; B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - ZNER 2013, 211/212 Rn. 22 f.; B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - BayVBl 2014, 569 Rn. 19; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 21; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 22; B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - BayVBl 2015, 91/93 f. Rn. 27, 29, 31 f.).

    Die Behauptung, die Beigeladene habe bereits bei der Beschlussfassung am 22. Juli 2014 berücksichtigen müssen, dass innerhalb absehbarer Zeit eine Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft treten werde, durch die der Abstand, den Windkraftanlagen von Wohngebäuden einzuhalten haben, im Regelfall auf das Zehnfache der Anlagenhöhe festgesetzt würde, ist entscheidungsunerheblich, da es für die Rechtmäßigkeit einer Zurückstellungsentscheidung nach § 15 Abs. 3 BauGB auf die bei Bescheidserlass bestehende Sach- und Rechtslage ankommt (BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - ZNER 2012, 522/523 Rn. 18; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 18; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 18; B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - BayVBl 2015, 91/93 Rn. 28; B.v. 4.2.2015 - 22 CS 14.2872 - juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 14 S 3566/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung

    Daher geht es zu weit, wenn für das Vorliegen einer nach § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB sicherungsfähigen Planung verlangt wird, es müsse absehbar sein, dass der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum gegeben werde, wobei die kritische Prüfung der Rechtfertigung "weicher" Ausschlusskriterien immer strenger werde, je mehr im Laufe der Planung die Potentialflächen aufgrund "harter" Ausschlussfaktoren reduzierten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2018 - 5 S 1398/18 - EnZW 2018, 469, juris Rn. 42; so aber BayVGH, Beschlüsse vom 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris Rn. 19 und 21 und vom 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 16 und 22).
  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 N 20.468

    Normenkontrollantrag gegen Teilflächennutzungsplan - Konzentrationszonen für

    Ohne eine entsprechende Aufklärung lässt sich dann - als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abwägung - nicht mit hinreichender Sicherheit die Feststellung treffen, dass die Planung im Ergebnis der gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegierten Hartgesteinsgewinnung den erforderlichen substanziellen Raum verschafft bzw. belässt (für den Fall der nicht hinreichend ermittelten "Windhöffigkeit" im Fall der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftnutzung vgl. BayVGH, B.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2092 - juris Rn. 34; B.v. 22.4.2012 - 22 CS 12.310 - ZNER 2012, 522 = juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 16.07.2012 - 1 CS 12.830

    Zurückstellung bei konkreter planerischer Vorstellung

  • VG Ansbach, 30.07.2014 - AN 11 K 14.00328

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.940

    (Erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15

    Zurückstellung eines Vorhabens auf Errichtung von Windenergieanlagen

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.942

    (Erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.944

    (Erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 22 CS 15.58

    Sicherungsfähige Planung, Flächennutzungsplan, integrierter Landschaftsplan,

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946

    (erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VG Minden, 21.10.2013 - 11 L 484/13

    Entsprechende Anwendung des Sicherungsinstruments des § 15 Abs. 3 S. 1 BauGB im

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

  • VG Minden, 21.10.2013 - 11 L 483/13

    Sicherungsfunktion einer Zurückstellung eines Bauvorhabens mit Anordnung der

  • VG Regensburg, 25.03.2015 - RO 7 K 14.683

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • VG Ansbach, 31.07.2014 - AN 11 S 14.00372

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen

  • VG München, 12.06.2012 - M 1 K 11.5729

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage; Zurückstellung von

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